Wissenswertes über das Thema Gratiszahnspange

Wissenswertes über das Thema Gratiszahnspange

14 September 2021
 Kategorien: Zahnarzt, Blog


Mehr als 30 Prozent aller Kinder benötigen eine Zahnspange. Da jedoch eine Regulierung der Zähne für viele Eltern eine größere finanzielle Belastung bedeutet, gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit der Gratiszahnspange. Dabei erhalten die Gratisspange ohne weitere Kosten Kinder als auch Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die betroffenen Patienten eine Kieferfehlstellung der Stufe vier oder fünf aufweist. Zur Einschätzung der Fehlstellung und des damit verbundenen Skala-Wertes gibt es verschiedene Grade und deren Definition.

Skala der Kieferfehlstellung

Insgesamt gibt es fünf Stufen, wobei die fünfte Stufe als schwerwiegendste Kieferfehlstellung gilt. Um nun herauszufinden, inwiefern das eigene Kind Anspruch auf eine Gratiszahnspange hätte, muss das Kind vom Kieferorthopäden untersucht werden. Der Facharzt für Mund-, Zahn- und Kieferheilkunde, stellt dann fest, welchen Fehlstellungsgrad das Kind hat. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass nicht sämtliche Kieferorthopäden eine Gratisspange anbieten.

Voraussetzungen für eine Gratisspange

Der betroffene Patient muss bei Beginn der Behandlung zwischen fünf und achtzehn Jahre alt sein. Auf der anderen Seite muss der Kieferorthopäde oder Zahnarzt eine Notwendigkeit für eine Gratisspange feststellen. Sollte der Kieferorthopäde oder Zahnarzt die Notwendigkeit zur Behandlung mit den Werten fünf oder vier nach dem Index der Kieferfehlstellungen einstufen, übernimmt die jeweilige Krankenkasse sämtliche Kosten für eine feste Spange.

Verschiedene Behandlungsmethoden abhängig vom Alter

Haben Kinder ab einem Alter von fünf Jahren eine schwere Kiefer- oder Zahnfehlstellung, kann eine kostenlose Zahnspange zum Herausnehmen beantragt werden. Bei Kindern als auch Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren kann auch eine festsitzende Spange kostenlos bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Beide Regelungen gelten jedoch nur, sollte die Fehlstellung schwerwiegend diagnostiziert sein. Eine Bewilligung kann ausschließlich vonseiten des Vertragsarztes der Krankenkasse gegeben werden.

Arten von Gratiszahnspangen

Abhängig vom Patientenalter fördern Krankenkassen sowohl die abnehmbaren als auch festsitzenden Zahnspangen. Im Hinblick auf die festsitzende Zahnspange wird ausschließlich das Modell mit Metall Brackets finanziert. Weitere Spangen-Arten, wie zum Beispiel die unsichtbare Zahn- und Kieferregulierung, sind von den Gratisspangen ausgenommen.

Die silbernen Brackets werden bei einer festen Spange direkt auf die Zahnreihen geklebt und mithilfe eines Gummirings als auch eines Drahtbogens zusammengehalten. Die Metall Brackets Spange gilt als klassische Zahnspangen-Form.

Sollte das Alter des Patienten unter elf Jahren liegen und ihm die Erlaubnis einer Gratiszahnspange zugekommen sein, kann auch eine herausnehmbare Spange eingesetzt werden. Von großer Wichtigkeit ist allerdings, dass die herausnehmbare Variante mehrere Stunden am Tag vonseiten des Patienten getragen wird, ansonsten schlägt die Korrektur der Zähne und des Kiefers fehl. Insbesondere Kindern fällt das regelmäßige und konsequente Tragen der Spange schwer. Aus diesem Grund sollte man als Elternteil den Behandlungsbeginn und das regelmäßige Tragen der Spange im Auge behalten.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig, nachgelesen werden.

 

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