Gratiszahnspangen- Wichtige Informationen im Überblick

Gratiszahnspangen- Wichtige Informationen im Überblick

25 Februar 2020
 Kategorien: Zahnarzt, Blog


Seit dem 1.Juli 2015 gibt es für Eltern die Möglichkeit, für Jugendliche eine Gratiszahnspange zu erhalten. Besonders unterstützt werden sozial schwächer gestellte Familien. Außerdem ist sie kostenfrei im Falle einer notwendigen, medizinischen Indikation. Dazu gibt es streng gesetzliche Vorgaben nach IOTN (Index of Orthodontic Treatment Needs). Nachgewiesen wird der Schweregrad der Zahnfehlstellung durch einen Kieferorthopäden, und ein vorläufiger Heil- und Kostenplan erstellt. Anschließend überprüft die zuständige Gesundheitskasse, vor Behandlungsbeginn, den Antrag und erteilt eine Genehmigung. Erst nach Zustimmung der Krankenkasse darf eine Behandlung erfolgen.

Voraussetzungen für die Beantragung einer kostenlosen Zahnspange

Um eine kostenlose Zahnspange zu erhalten, erfolgt die Feststellung der Zahnfehlstellung nach IOTN Vorgaben, und durch einen Kieferorthopäden, wie z.B: Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig. Das Alter des Jugendlichen darf 18 Jahre nicht überschreiten. Die Durchführung der Behandlung ist nur von einem Zahnmediziner möglich, der bei der zuständigen Gesundheitskasse unter Vertrag steht.

Um eine Gratiszahnspange zu erhalten, muss eine Zahnfehlstellung von IOTN Grad 4 oder 5 vorliegen. Den Schweregrad ermittelt der Kieferorthopäde mittels Messmethoden, Gipsabdrücken und radiologischer Diagnostik.

Was beinhaltet IOTN Grad 4?
Unter IOTN Grad 4 versteht man eine notwendige kieferorthopädische Behandlung, zum einen aufgrund fehlender Zähne. Zum anderen, wenn die Schneidekantenstufe größer als 6mm, aber kleiner als 9mm ist. Eine weitere Indikation stellt der Überbiss aller Frontzähne um mehr als 1mm, jedoch kleiner als 3,5mm, mit Sprachbeeinträchtigung dar. IOTN Grad 4 beinhaltet außerdem den frontalen und seitlichen Kreuzbiss mit einem Unterschied von mindestens 2mm, und den Scherenbiss ohne Verschlusskontakt.

IOTN Grad 5 bedeutet das Vorhandensein überzähliger Zähne, den Platzmangel oder die Verlagerung von Zähnen und eine ausgeprägte Zahnunterzahl. Des Weiteren fallen unter IOTN Grad 5, wenn die Schneidekantenstufe größer als 9mm ist, und andere Gesichtsanomalien, wie die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Es beinhaltet zudem die Infraokklusion bei Milchzähnen.

Weitere wichtige Punkte zum Erhalt einer Gratiszahnspange

Nach der Feststellung der Medizinischen Notwendigkeit durch IOTN 4 oder 5, spielt auch das Alter des Kindes eine wichtige Rolle. Kinder und Jugendliche dürfen die Altersgrenze von 18 Jahren nicht überschreiten. Je älter ein Kind umso schwieriger, länger und kostenintensiver gestaltet sich die Behandlung. Bei Kieferfehlstellungen im frühkindlichen Alter werden meist abnehmbare Zahnspangen bis zum Alter von 10 Jahren eingesetzt. Es ist die einfachste Methode einer Zahnregulierung. Zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr ist ein Behandlungserfolg nur durch eine festsitzende Zahnspange und über einen Zeitraum von 1-3 Jahren möglich.

Wichtige Informationen zur Kostenübernahme bei der gesetzlichen Versicherung

Um eine 100 prozentige Kostenübernahme der Krankenkasse zu erhalten, muss die Behandlung nach Plan durchgeführt und abgeschlossen werden.
Unsichtbare Zahnspangen (weiße Brackets) erhalten von den Gesundheitskassen keinen oder nur einen Teilzuschuss. Entscheidet sich der Patient zu einem Wahlarzt, der unter dieselben Kriterien wie der Vertragskieferorthopäde erfüllt, erstattet die Kasse Kosten bis zu 80%. Der Wechsel eines Zahnarztes darf nur mit Zustimmung der Krankenkasse erfolgen.

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